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Die umfassende Entwicklung des Menschen und sein Leben
in Würde steht für uns im Mittelpunkt unseres
Denkens und Handelns.
Wir gehen vom Prinzip der unteilbaren Solidarität
aus und wollen mit allen Menschen daran arbeiten, Armut
und Ausgrenzung in der Welt zu überwinden, die Globalisierung
sozial zu gestalten und den Dialog der Kulturen und Religionen
zu fördern.
Unteilbare
Solidarität – was ist das?
Der Begriff der Solidarität – von vielen gebraucht
und von manchen missbraucht – steht in einem untrennbaren
Zusammenhang zu den vielen Gesichtern der Armut. Arme
Menschen leben in allen Staaten der Erde, insbesondere
aber in den Ländern des Südens und Osteuropas.
Ihnen, ihren Lebensmöglichkeiten, ihrem Selbsthilfepotential,
ihren Chancen und Grenzen gilt das besondere Interesse
unserer Arbeit. Sie stehen im Mittelpunkt der Exposure-
und Dialogprogramme.
Unteilbare Solidarität bedeutet Verantwortung
der menschlichen Gemeinschaft, die Wahrnehmung unveräußerlicher
Menschenrechte aller Menschen, auch den Ärmsten zu
ermöglichen. Praktizierte Solidarität ist also
nur dann wirklich unteilbar, wenn sie sich nicht allein
auf die eigene soziale und kulturelle Gruppe, die eigene
politische oder ökonomische Klasse, die eigene ethnische
oder nationale Bevölkerungsgruppe, das eigene Geschlecht
oder die Angehörigen der eigenen Religion oder Konfession
bezieht, sondern auf alle Menschen.
Unteilbare Solidarität
- Perspektive
der Katholischen Soziallehre >>
- Perspektive
der Deutschen Bundesregierung >>
- Perspektive
der Völkergemeinschaft >>
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1. Solidarität
in der Perspektive der Katholischen Soziallehre bzw. der
Christlichen Sozialethik
„Die Internationale Soziale Frage
kann ohne weltweite Solidarität nicht gelöst
werden. Neue Allianzen dieser Solidarität sind nötig,
um den Entwicklungsprozess voranzutreiben, nicht zuletzt
auch um die weltwirtschaftlichen Ungleichgewichte zu beseitigen.
Die Kirche bekennt sich zu einer ‚vorrangigen Option
für die Armen’.“
So hat die deutsche Kommission Justitia
et Pax die Bedeutung des Solidaritätsprinzips in
„Gerechtigkeit
für alle“ (Bonn 1991, S. 29) beschrieben.
In diesem Verständnis ist: „Christliche Solidarität
[…] in der gleichen Würde und Berufung aller
Menschen begründet. Sie stellt keine Vorbedingungen
und widersetzt sich einer Eingrenzung auf Gleichgesinnte
und Bundesgenossen. Christliche Solidarität an der
Seite der Armen ist Konsequenz unseres Glaubens und zugleich
der Ort, an dem sich unsere Identität als Christen
und als Kirche herausbildet“ (ebd. S. 49).
Gelebte Solidarität ist auch ein Leitmotiv
der Arbeit der kirchlichern Hilfswerke Adveniat, Caritas
International, Kindermissionswerk, Misereor, Missio und
Renovabis.
Für Menschen, die sich mit den Fragen
von weltweiter Ungerechtigkeit und Armut beschäftigen,
erschließen die sozialethischen Aussagen der Kirche
einen weiteren Zugang zum Verständnis von unteilbarer
Solidarität.
Im Folgenden beispielhafte Auszüge aus:
"Die Soziale Agenda, Artikel 4: Die soziale Ordnung,
Kap. III –Solidarität",
wo die Katholische Soziallehre, vorzugsweise aus den so
genannten Sozialenzykliken, dargestellt wird:
126. [Solidarität] ist nicht ein Gefühl
vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung
wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im
Gegenteil, sie ist die feste und beständige Entschlossenheit,
sich für das "Gemeinwohl" einzusetzen,
das heißt für das Wohl aller und eines jeden,
weil wir alle für alle verantwortlich sind. Eine
solche Entschlossenheit gründet in der festen Überzeugung,
dass gerade jene Gier nach Profit und jener Durst nach
Macht, von denen bereits gesprochen wurde, es sind, die
den Weg zur vollen Entwicklung aufhalten. Diese Haltungen
und "Strukturen der Sünde" überwindet
man nur neben der notwendigen Hilfe der göttlichen
Gnade mit einer völlig entgegengesetzten Haltung
mit dem Einsatz für das Wohl des Nächsten zusammen
mit der Bereitschaft, sich im Sinne des Evangeliums für
den anderen zu "verlieren", anstatt ihn auszubeuten,
und ihm zu "dienen", anstatt ihn um des eigenen
Vorteils willen zu unterdrücken.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 38)
127. Im Geist der Solidarität und
mit den Mitteln des Dialogs werden wir den Respekt lernen:
für jede menschliche Person, für die echten
Werte und Kulturen anderer, für ihre berechtigte
Autonomie und Selbstbestimmung; im selben Geist werden
wir lernen, über uns selbst hinaus zu blicken, um
das Wohl anderer zu verstehen und zu fördern, mit
unseren eigenen Möglichkeiten in sozialer Solidarität
beizutragen zu Entwicklung und Wachstum, wie Billigkeit
und Gerechtigkeit sie fordern, die Strukturen zu schaffen,
die sicherstellen, dass soziale Solidarität und Dialog
die bleibenden Merkmale der Welt, in der wir leben, sein
werden.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1986, Nr. 5)
128. Die Pflicht zur Solidarität unter
den Menschen besteht auch für die Völker. "Es
ist eine schwere Verpflichtung der hoch entwickelten Länder,
den aufstrebenden Völkern zu helfen" (GS, Nr.
86). Diese Lehre des Konzils muss in die Tat umgesetzt
werden. Wenn es auch richtig ist, dass jedes Volk die
Gaben, die ihm die Vorsehung als Frucht seiner Arbeit
geschenkt hat, an erster Stelle genießen darf, so
kann trotzdem kein Volk seinen Reichtum für sich
allein beanspruchen. Jedes Volk muss mehr und besser produzieren,
einmal um seinen eigenen Angehörigen ein wahrhaft
menschenwürdiges Leben zu gewährleisten, dann
aber auch, um an der solidarischen Entwicklung der Menschheit
mitzuarbeiten. Bei der wachsenden Not der unterentwickelten
Länder ist es durchaus in der Ordnung, dass die reichen
Länder einen Teil ihrer Produktion zur Befriedigung
der Bedürfnisse der andern abzweigen; und ebenso,
dass sie Lehrer, Ingenieure, Techniker, Wissenschaftler
ausbilden, die ihr Wissen und Können in den Dienst
der anderen stellen.
(Populorum Progressio, Nr. 48)
129. Um die heute verbreitete individualistische
Denkweise zu überwinden, braucht es ein konkretes
Bemühen um Solidarität und Liebe, das in der
Familie beginnt mit dem Rückhalt, den die Eheleute
einander geben, und dann mit der Sorge der Generationen
füreinander. Auf diese Weise qualifiziert sich die
Familie auch als Arbeits- und Solidaritätsgemeinschaft.
(Centesimus Annus, Nr. 49)
130. Auf diesem Weg müssen wir alle
solidarisch sein. Darum halten Wir es für unsere
Pflicht, allen die gewaltige Bedeutung dieses Anliegens
und die dringende Notwendigkeit der Aufgabe vor Augen
zu stellen. Jetzt schlägt die Stunde der Tat: das
Leben so vieler unschuldiger Kinder, der Aufstieg so vieler
unglücklicher Familien zu einem menschlichen Leben,
der Friede der Welt, die Zukunft der Kultur, stehen auf
dem Spiel. Alle Menschen, alle Völker haben ihre
Verantwortung zu übernehmen.
(Populorum Progressio, Nr. 80)
131. Die Übung von Solidarität
im Innern einer jeden Gesellschaft hat ihren Wert, wenn
sich ihre verschiedenen Mitglieder gegenseitig als Personen
anerkennen. Diejenigen, die am meisten Einfluss haben,
weil sie über eine größere Anzahl von
Gütern und Dienstleistungen verfügen, sollen
sich verantwortlich für die Schwächsten fühlen
und bereit sein, Anteil an ihrem Besitz zu geben. Auf
derselben Linie von Solidarität sollten die Schwächsten
ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche
Haltung einnehmen, sondern selbst tun, was ihnen zukommt,
wobei sie durchaus auch ihre legitimen Rechte einfordern.
Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten nicht
in egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen,
sondern auch die Interessen der anderen beachten.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 39)
132. So erweist sich das Prinzip, das wir
heute Solidaritätsprinzip nennen und an dessen Gültigkeit
sowohl in der Ordnung innerhalb jeder einzelnen Nation
als auch in der internationalen Ordnung ich in Sollicitudo
Rei Socialis erinnert habe (vgl. SRS, Nr. 38-40), als
eines der grundlegenden Prinzipien der christlichen Auffassung
der gesellschaftlichen und politischen Ordnung. Es wird
von Leo XIII. mehrmals unter dem Namen "Freundschaft"
angeführt, ein Ausdruck, den wir schon in der griechischen
Philosophie finden. Von Pius XI. wird es mit dem nicht
weniger bedeutungsvollen Namen "soziale Liebe"
bezeichnet. Paul VI. hat den Begriff mit den heutigen
vielfältigen Dimensionen der sozialen Frage erweitert
und von "Zivilisation der Liebe" gesprochen.
(vgl. RN, Nr. 25; QA, Nr. 3; Paul VI., Homilie zur Schließung
des Heiligen Jahres, 1975)
(Centesimus Annus, Nr. 10)
133. Die Solidarität hilft uns, den
"anderen" -Person, Volk oder Nation- nicht als
irgendein Mittel zu sehen, dessen Arbeitsfähigkeit
und Körperkraft man zu niedrigen Kosten ausbeutet
und den man, wenn er nicht mehr dient, zurücklässt,
sondern als ein uns "gleiches" Wesen, eine "Hilfe"
für uns (vgl. Gen 2, 18-20), als einen Mitmenschen
also, der genauso wie wir am Festmahl des Lebens teilnehmen
soll, zu dem alle Menschen von Gott in gleicher Weise
eingeladen sind.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 39)
Quelle:„
Die Soziale Agenda, Artikel 4: Die soziale Ordnung, Kap.
III –Solidarität", aus:
http://www.thesocialagenda.org/deutsch/
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2.
Solidarität in der Perspektive der Deutschen Bundesregierung
Das Prinzip der unteilbaren Solidarität
kommt u.a. im Aktionsprogramm
2015 der Deutschen Bundesregierung
zum Ausdruck. Die deutsche Politik stellt sich damit hinter
die Erklärung der Vereinten Nationen und des so genannten
Milleniumgipfels, die verschiedenen Internationalen Entwicklungsziele,
insbesondere das Ziel der Halbierung weltweiter Armut,
bis zum Jahr 2015 umzusetzen.
In den Aussagen der Bundesregierung wird
Solidarität in den Kontext einer armutsorientierten
Entwicklungspolitik gestellt. Diese Politik wird umschrieben
mit dem Begriff „soziale Verantwortung“.
Armutsbekämpfung ist zwar nicht „nur sozial“,
sondern auch „vernünftig“, denn sie dient
nicht zuletzt unseren eigenen Interessen. In der Veröffentlichung
zum Aktionsprogramm 2015 des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird
Armutsbekämpfung als eine internationale, d.h. alle
Grenzen überschreitende Gemeinschaftsaufgabe
verstanden.
Daher ist Armutsbekämpfung auch als
(wirtschafts-) politisches Instrument eine Aufgabe unteilbarer
Solidarität. Sie ist Aufgabe aller am Gemeinwohl
orientierten Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen und
Institutionen, nicht nur der Regierungen in den armen
Ländern, sondern auch von jedem und jeder Einzelnen
– auch den Armen selbst.
Auszug aus BMZ, Aktionsprogramm 2015,
S.1:

(...)

(...)

BMZ, Aktionsprogramm 2015, Vorwort:


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3.
Solidarität in der Perspektive der Völkergemeinschaft
Die Unteilbarkeit der Solidarität
ist von den Völkern der Erde in der „Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte" in einer
Weise zum Ausdruck gebracht worden, dass sich die überaus
große Mehrheit der Staaten – jenseits nationaler,
kultureller und religiöser Verständnisse –
nicht der Verantwortung entziehen kann, auch den Ärmsten
die Wahrnehmung ihrer unveräußerlichen Menschenrechte
zu ermöglichen. Diese Option – die unteilbare
Solidarität in der Bekämpfung weltweiter Armut
- wird insbesondere in Artikel 25 konkretisiert:
- Das Recht auf einen Gesundheit und Wohlergehen
gewährleistenden Lebensstandard.
Aber auch die hier aufgeführten Menschenrechte
sind untrennbar mit einer weltweiten, praxisorientierten
Solidarität gegenüber den Armen verbunden:
- Das Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel
20)
- Das Recht auf gesellschaftliche und politische
Teilhabe an der Willensbildung, u.a. durch regelmäßige,
unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen (Artikel
21)
- Das Recht auf soziale Sicherheit und
der Wahrnehmung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
Rechte (Artikel 22)
- Das Recht auf Arbeit und gerechte und
gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit, darin inbegriffen
das Recht auf gewerkschaftliche Selbstorganisation (Artikel
23)
- Das Recht auf Bildung und der vollen
Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit- ein
Recht, das den Zielen der Verständigung, Toleranz
und Freundschaft zwischen allen Nationen, Rassen und
Religionen und der Wahrung des (Welt-) Friedens zu dienen
hat (Artikel 26)
- Das Recht am kulturellen Leben frei teilzunehmen
(Artikel 27).
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